Heiraten in der Landwirtschaft: Warum der Ehevertrag wichtiger ist als das Hochzeitskleid

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Warum der Ehevertrag wichtiger ist als das Hochzeitskleid

Die Hochzeit ist für viele Paare der schönste Tag im Leben – ein Fest der Liebe, voller Emotionen und Zukunftsträume. Das Hochzeitskleid wird sorgfältig ausgewählt, die Feier bis ins kleinste Detail geplant. Doch in der Landwirtschaft gibt es ein Dokument, das für die gemeinsame Zukunft oft noch entscheidender ist als jedes Fest: der Ehevertrag.

Was für viele unromantisch klingen mag, ist in einem landwirtschaftlichen Familienbetrieb ein Akt höchster Verantwortung und Weitsicht. Es geht nicht um Misstrauen, sondern darum, das oft über Generationen aufgebaute Lebenswerk – den Hof – zu schützen und der gemeinsamen Liebe ein sicheres, stabiles Fundament zu geben. Dieser Artikel erklärt, warum ein Ehevertrag für landwirtschaftliche Paare unerlässlich ist und welche Punkte darin unbedingt geregelt werden sollten.

1. Warum der Standardfall für den Hof existenzbedrohend sein kann

Ohne einen Ehevertrag leben Paare in Deutschland automatisch in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Alles, was während der Ehe an Vermögen hinzukommt, wird im Falle einer Scheidung hälftig geteilt. Für einen landwirtschaftlichen Betrieb kann das katastrophale Folgen haben.

Stellen Sie sich vor: Der Wert des Hofes steigt während der Ehe durch Investitionen, Modernisierungen oder einfach durch steigende Bodenpreise erheblich. Im Falle einer Scheidung müsste der Landwirt seinen Partner auszahlen. Da das Vermögen im Betrieb gebunden ist (in Land, Gebäuden, Maschinen), ist selten genug Bargeld vorhanden. Die Folge wäre oft der Zwangsverkauf von Flächen oder sogar des gesamten Hofes, um den Anspruch zu bedienen. Das Lebenswerk wäre zerstört.  

Ein Ehevertrag ist das entscheidende Instrument, um genau dieses Szenario zu verhindern.

2. Die wichtigsten Regelungen im landwirtschaftlichen Ehevertrag

Ein Ehevertrag ist kein Standarddokument, sondern muss individuell auf die Situation des Paares und des Betriebs zugeschnitten werden. Fachanwälte für Agrarrecht sind hier die richtigen Ansprechpartner. Folgende Punkte sind zentral:  

  • Die Wahl des Güterstandes: Statt der Zugewinngemeinschaft kann die Gütertrennung vereinbart werden, bei der jeder Partner sein eigenes Vermögen behält. Noch häufiger wird die modifizierte Zugewinngemeinschaft gewählt. Hierbei wird der landwirtschaftliche Betrieb aus dem Zugewinnausgleich herausgenommen. Das bedeutet: Der Wertzuwachs des Hofes wird bei einer Scheidung nicht geteilt, während anderes Vermögen (z.B. Ersparnisse) nach den normalen Regeln aufgeteilt wird.  
  • Die Bewertung des Hofes: Es ist entscheidend festzulegen, wie der Hof bewertet wird. Um den Betrieb zu schützen, wird oft der Ertragswert als Grundlage genommen, nicht der viel höhere Verkehrswert. Der Pflichtteil wird in der Landwirtschaft ebenfalls auf Basis des Ertragswertes berechnet, um die Zerschlagung von Höfen zu vermeiden. Diese Regelung kann auch im Ehevertrag verankert werden.  
  • Regelungen für das „Schwiegerkind“: Oft wird der Hof von den Eltern an ein Kind übergeben. In diesen Hofübergabeverträgen finden sich häufig Klauseln, die den Betrieb im Falle einer Scheidung des übernehmenden Kindes schützen sollen. Diese Regelungen sollten mit dem Ehevertrag abgestimmt werden, um rechtliche Klarheit für alle Beteiligten zu schaffen.  
  • Abgeltung der Mitarbeit: Was passiert, wenn der Partner jahrelang auf dem Hof mitarbeitet, ohne offiziell angestellt zu sein? Auch ohne Vertrag besteht ein Anspruch auf eine angemessene Abgeltung. Ein Ehevertrag kann hier von vornherein klare Verhältnisse schaffen: Wird die Mitarbeit als Beitrag zur ehelichen Lebensgemeinschaft gesehen oder soll ein finanzieller Ausgleich erfolgen?  

3. Ein Zeichen von Stärke, nicht von Zweifel

Die Auseinandersetzung mit einem Ehevertrag zwingt ein Paar, über die Zukunft zu sprechen – und zwar nicht nur über die romantische, sondern auch über die wirtschaftliche. Es geht um Fragen wie: Was sind unsere gemeinsamen Ziele für den Betrieb? Wie sichern wir uns gegenseitig für das Alter ab? Was passiert, wenn einem von uns etwas zustößt?

Diese Gespräche sind ein Fundament für eine starke Partnerschaft. Sie zeigen, dass beide Partner bereit sind, Verantwortung für den Betrieb, die Familie und füreinander zu übernehmen. Ein Hofübergabeprozess ist immer eine emotionale und komplexe Herausforderung für die ganze Familie. Ein Ehevertrag schafft in diesem Prozess eine wichtige Klarheit und Sicherheit.  

Fazit: Das schönste Hochzeitskleid ist eine Erinnerung an einen Tag. Ein gut durchdachter Ehevertrag ist eine Investition in eine ganze gemeinsame Zukunft. Er ist der unternehmerische Rahmen, der es der Liebe erst ermöglicht, auf dem soliden Fundament eines gesicherten Hofes langfristig zu wachsen und zu gedeihen.

Ist ein Ehevertrag nicht unromantisch und ein Zeichen von Misstrauen?
Nein, ganz im Gegenteil. In der Landwirtschaft ist er ein Zeichen von gegenseitigem Respekt und gemeinsamer Verantwortung für das Familienerbe und die wirtschaftliche Zukunft. Er schafft klare Verhältnisse und verhindert existenzbedrohende Konflikte im Falle einer Trennung.
Was passiert, wenn wir keinen Ehevertrag haben und uns scheiden lassen?
Ohne Vertrag gilt die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, der Wertzuwachs des Hofes während der Ehe müsste geteilt werden. Da dieses Vermögen im Betrieb gebunden ist, kann dies zum Verkauf von Land oder sogar zur Betriebsaufgabe führen, um den Partner auszahlen zu können.
Wer hilft uns bei der Erstellung eines solchen Vertrags?
Wenden Sie sich unbedingt an einen Fachanwalt für Agrarrecht oder einen Notar mit entsprechender Spezialisierung. Diese Experten kennen die Besonderheiten des landwirtschaftlichen Erbrechts (wie die Höfeordnung) und können einen Vertrag gestalten, der sowohl rechtssicher ist als auch Ihre individuelle Situation berücksichtigt.
Mein Partner hat den Hof von seinen Eltern geschenkt bekommen. Gehört er dann nicht sowieso ihm allein?
Vermögen, das in die Ehe eingebracht wird (wie ein geerbter oder geschenkter Hof), bleibt zwar grundsätzlich Eigentum des jeweiligen Partners. Der Wertzuwachs dieses Vermögens während der Ehe fällt jedoch in den Zugewinnausgleich und muss geteilt werden. Genau diesen Punkt regelt ein Ehevertrag.

Um die Rolle der Partnerschaft im Gesamtkontext der Hofzukunft besser zu verstehen, lesen Sie unseren [ultimativen Guide zur Partnersuche für Landwirte]

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Tommy Honold Redakteur
Tommy Honold Vom Küchenmeister zum DatingExperte & Entrepreneur